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Frankfurts Umweltzone reduziert Feinstaubimmission

Informationsportal: Urbanisierung & Stadtentwicklung & Grüne Stadt ___________Saturday, 31 . Jul . 2010 | KW30

Leitlinien

Frankfurts Umweltzone reduziert Feinstaubimmission


Frankfurt geht die Umsetzung der EU-Richtlinien für verkehrsbedingten Schadstoffausstoß zu langsam. Die am 1.Okt.08 gültige Umweltzone darf nur noch von Fahrzeugen mit einer Abgasplakette befahren werden.

Frankfurt, Deutschland: Von der Regelung sind alle Fahrzeuge, Anwohnerfahrzeuge, Durchgangsverkehr oder im Ausland zugelassene Fahrzeuge betroffen. Alle müssen die Abgasplakette an der Windschutzscheibe haben. Da es auf die Feinstaubimmission ankommt, ist es gleichgültig, welche Antriebsart vorliegt, ob Diesel, Benziner oder Gas. Ziel ist es die Grenzwerte nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einzuhalten. Die Verordnung greift in 3 Stufen. 2008 gilt noch rot, 2010 gelb und 2012 grün. Mit Rot sind alle Fahrzeuge betroffen, die älter als 12 Jahre sind und der Schadstoffklasse 1 angehören, die Klassen 2 und 3 sind in den nächsten vier Jahren fällig. Weil diese Fahrzeuge zum großen Teil auch außerhalb der Umweltzone unterwegs sind, profitiert von der Umstellung der PKW-Flotte auch die ganze nähere Region. Wie bei allen Regeln, so gibt es auch hier Ausnahmen, wie Baufahrzeuge oder Krankentransporte, Autos von Menschen mit Behindertenausweis etc. Die Ausnahmen sind im Internet auf einer eigenen Seite abrufbar. Doch es ist eben die Masse, die den Ausschlag gibt.
Die Umweltzone liegt im sogenannten Autobahnring, inmitten der Stadt und ist durch Schilder gekennzeichnet. Zuwiderhandlungen werden mit 40€ geahndet und es gibt einen Punkt in Flensburg. Das Spielchen des Sich-Erwischen-Lassens und bereitwilligen Zahlens endet eben auch bei dickerem Geldbeutel irgendwann. Die Plakette gilt auch in anderen deutschen Umweltzonen, was auf eine bundeseinheitliche Regelung hindeutet. Primäres Ziel ist also nicht die allgemeine Verminderung des Verkehrsaufkommens, sondern tatsächlich die Reduzierung der Feinstaubbelastung zu gegebenem Verkehrsaufkommen.
Frankfurt fährt hier einen eindeutigen und klaren Kurs, der zeitliche Rahmen für die Umrüstung oder Erneuerung des Verkehrs ist eng gesteckt, aber für die Stadtbewohner durchaus gesundheitlich von Vorteil. Der Feinstaub legt sich aber nicht nur in der Lunge ab, sondern auch auf der Bausubstanz. Langfristig spart die Stadt Sanierungsgeld. Der gesamtwirtschaftliche Nutzen ist noch ein wenig höher einzustufen. Es werden nicht nur neue Katalysatoren benötigt, sondern es wird oftmals die Neuanschaffung eines Autos schlicht vorgezogen. Neuere Autos verbrauchen weniger Kraftstoffe und vermindern daher die Nachfrage nach dem Importgut Öl. Die Verordnung passt in die allgemeine Anforderung, die Energieeffizienz zu erhöhen und ist ein Konjunkturprogram im Kleinen und es verordnet seinen Bürder, langfristig gesehen, einen ökonomischeren Umgang mit ihrem Geld. Regionalökonomisch werden sich die Kfz-Werkstätten eines kleinen Booms erfreuen dürfen.

Alexander Venn, September 2008

Ausnahmeregelungen für die Umweltzone
Umweltzone Frankfurt am Main


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