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Solare Baupflicht ist Umwelt- und Wirtschaftsförderung.

Informationsportal: Urbanisierung & Stadtentwicklung & Grüne Stadt ___________Friday, 10 . Feb . 2012 | KW06

Leitlinien

Solare Baupflicht ist Umwelt- und Wirtschaftsförderung.


Die wohl bundesweit erste solare Baupflicht soll in Marburg beschlossen werden. Neubauten, Anbauten und zu sanierender Gebäudebestand werden mit Solarmodulen ausgestattet.

Marburg, Hessen, Deutschland: Die Solare Baupflicht hat gemäß des Satzungsentwurfs drei Gründe: Erstens soll die Abhängigkeit vom Import nichtregenerativer Energien verringert werden und durch heimische regenerative Energie ersetzt werden. Zweitens soll die lokale Wertschöpfung, insbesondere bestehend aus den kleinen und mittelständischen Handwerksbetrieben, gesteigert werden. Drittens ist die Reduktion von Treibhausgas erklärtes Ziel der Politik. Der Erlass von Umweltrichtlinien ist auch als Wirtschaftsförderung und Wirtschaftspolitik zu verstehen.

Ganz abgesehen von dem lokalen de facto Konjunkturprogramm im Sinne der Beschäftigungssicherung und -ausweitung der örtlichen Solarinstallateure, Energieberater und Handwerker, erlangen die örtlichen Betriebe ein Know-how, das sie durchaus im regionalen Umland anwenden können.
Wenn Energie aus anderen fossilen Brennstoffen weiterhin stetige Preissteigerungen erfährt, so amortisieren sich die Kosten der Solaranlagen für die Bauherren immer früher, was letztlich die Kaufkraft der Einwohner wieder steigen lässt. Wenn die Bauherren, die Eigenheimbesitzer sind, dann ist es direkt spürbar. Indirekt werden auch die Mieter nach den Energiekosten fragen. Mittelfristig ist dieses Szenario nicht unwahrscheinlich. Unterdurchschnittliche Energiekosten sind eine Standortvorteil, nicht nur für das Gewerbe, sonder auch für die gesamte Stadtbewohnerschaft. Der Wettbewerb der Städte ist nicht nur eine Frage von Kulturpräsenz, Arbeitsplatzangebot, Warenvielfalt etc., sondern auch von grünem Spirit und letztlich von Wohn-Nebenkosten.

Marburg hat eine sehr schöne, touristisch attraktive Altstadt, daher ist es eine besondere Herausforderung die neue Verordnung unter dem Gesichtspunkt des Denkmalschutzes umzusetzen. Der Satzungsentwurf enthält demnach die Suche nach Lösungen wie „ …architektonisch anspruchsvolle Möglichkeiten der Integration von Solarenergie in den denkmalgeschützten Gebäuden verwirklicht werden kann.“

„Der Geltungsbereich dieser Satzung ist das gesamte Stadtgebiet der Universitätsstadt Marburg.“ Damit ist ein Ausweichen, sofern man noch in Marburg registriert sein möchte, nicht möglich. Frankfurt, Siegen, Kassel und andere größeren Städte sind ca. 100 km entfernt. Marburg ist Mittelpunkt der Region. Wer fliehen möchte muss weit fliehen oder in eine merklich kleinere Stadt ziehen. Wer ist betroffen: Es sind „bei Errichtung, Erweiterung und Änderung [nach §5 sind auch Heizungsumstellungen, umfangreiche Dachreparaturen etc. betroffen] von beheizten Gebäuden die Bauherren verpflichtet solarthermische [ statt Wärme kann auch Strom gewonnen werden, siehe § 8 Ersatzweise Erfüllung ] Anlagen zu errichten und zu betreiben.“ Auf Dauer ist ein Entkommen für Eigentümer kaum möglich. Die Verordnung soll also möglichst keine Schlupflöcher zulassen.

Zur Durchsetzung der Verordnung gilt eben auch die Androhung von Strafe. Bei Nichteinhaltung greift der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 15.000€ geahndet werden. Ein „Freikaufen“ ist demnach recht teuer. Zumal, wenn man bedenkt, dass man mit der Investition wieder Einkünfte erzielt, beziehungsweise Heizkosten spart.

Alexander Venn

Artikel auf der Homepage Marburg
Der Satzungsentwurf auf der Homepage Maburg


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